Vereinsbrief August 2024: Steuern – Recht – Vereinsmanagement
In dem Vereinsbrief im August 2024 geht es unter anderem um Gemeinnützigkeit, Umsatzsteuer, Vermietung von Sportanlagen, Sponsoring, die Mitgliederversammlung uvm.
In dem Vereinsbrief im August 2024 geht es unter anderem um Gemeinnützigkeit, Umsatzsteuer, Vermietung von Sportanlagen, Sponsoring, die Mitgliederversammlung uvm.
Die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) ist beschlossene Sache. Sie wird dazu führen, dass Unternehmen ihre Prozesse ändern bzw. neu strukturieren müssen. Das Bundesfinanzministerium plant, hierzu ein Anwendungsschreiben zu veröffentlichen.
In dem Vereinsbrief im Juli 2024 geht es unter anderem um Rechnungslegung, Umsatzsteuer, Vereinsmanagement, die Mittelverwendungsrechnung, die E-Rechnung uvm.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die pauschale Besteuerung (Steuersatz i. H. von 25 %) für Betriebsveranstaltungen auch zulässig für Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Nicht so erfreulich ist dagegen ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die verspätete Pauschalbesteuerung nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt.
In dem Vereinsbrief im Juni 2024 geht es unter anderem um Recht am eigenen Bild, Umsatzsteuer, Arbeitsrecht, Vereinsrecht, uvm.
Hat der Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag ausgewiesen, als das Umsatzsteuergesetz (UStG) hierfür vorsieht, schuldet er auch den Mehrbetrag (unrichtiger Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG). Bei dieser „Strafsteuer“ gab es bislang eine strenge Auslegung. Wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs hat sich das aber nun geändert und das Bundesfinanzministerium zeigt sich in einem aktuellen Schreiben großzügiger.