Vereinsbrief Februar 2025: Steuern – Recht – Vereinsmanagement
In dem Vereinsbrief im Februar 2025 geht es unter anderem um die Vereinsbesteuerung, Steuererklärung der Übungsleiter und Ehrenamtler, Umsatzsteuer, Vereinsführung und Vereinsrecht.
In dem Vereinsbrief im Februar 2025 geht es unter anderem um die Vereinsbesteuerung, Steuererklärung der Übungsleiter und Ehrenamtler, Umsatzsteuer, Vereinsführung und Vereinsrecht.
Gutschriften im umsatzsteuerlichen Sinne sind Rechnungen, bei denen die Abrechnung über die Leistung durch den Leistungsempfänger erfolgt. Wird in einer Gutschrift unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen und betrifft diese Gutschrift eine Privatperson, wurde die Steuer bislang nicht von § 14c Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erfasst. Doch das hat sich mit der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 und der Neufassung des § 14c Abs. 2 UStG nun geändert.
In dem Vereinsbrief im Januar 2025 geht es unter anderem um die Umsatzsteuer, Vereinsbesteuerung, Rechnungslegung, sowie Gemeinnützigkeit im Verein.
Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Im Gegenzug sind jedoch die Bestattungskosten in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.
In dem Vereinsbrief im Dezember 2024 geht es unter anderem um Jahressteuergesetz 2024, die E-Rechnung im Verein, Rechnungslegung, Vereinspraxis, Gemeinnützigkeit, sowie Aufwandsersatz im Verein.
Für nach 2024 ausgeführte Umsätze gilt die obligatorische elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern. Bereits im Juni 2024 hatte das Bundesfinanzministerium ein Anwendungsschreiben im Entwurf veröffentlicht und den Verbänden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Nun liegt das finale Schreiben mit 18 Seiten vor.