Vereinsbrief Mai 2026: Steuern – Recht – Vereinsmanagement
In dem Vereinsbrief im Mai 2026 geht es unter anderem um Themen wie Umsatzsteuer, Bilanzsteuerrecht, Sozialversicherung, Vereinsrecht, uvm.
In dem Vereinsbrief im Mai 2026 geht es unter anderem um Themen wie Umsatzsteuer, Bilanzsteuerrecht, Sozialversicherung, Vereinsrecht, uvm.
Immobilien zählen in Deutschland seit Jahren zu den beliebtesten Anlageformen. Soll eine Immobilie nach dem Erwerb vermietet werden, gilt es, die steuerlichen Regelungen zu beachten, um mögliche Steuernachteile zu vermeiden. Die Sonderausgabe bietet einen kompakten Überblick und gibt Steuertipps vom Erwerb bis zum Verkauf der Mietimmobilie.
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
In dem Vereinsbrief im April 2026 geht es unter anderem um Themen wie Umsatzsteuer, Sozialversicherung, Gemeinnützigkeit, Bildungsveranstaltungen, uvm.
Nach deutschem Recht kann der Unternehmer Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem die Anspruchsvoraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) insgesamt vorliegen. Zu diesen Vor- aussetzungen gehört eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis.
In dem Vereinsbrief im März 2026 geht es unter anderem um Themen wie Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Gewerbesteuer, Vereinsrecht, uvm.