Fremdwährungskonten: Neue Meldepflichten der Banken bringen Anleger ggf. unter Zugzwang

Fremdwährungskonten: Neue Meldepflichten der Banken bringen Anleger ggf. unter Zugzwang

2024-09-27T10:25:50+02:00

Währungsgewinne/-verluste aus der Veräußerung oder Rückzahlung einer ver­brieften oder unverbrieften verzinslichen Kapitalforderung oder eines verzinslichen Fremdwährungsguthabens (verzinsliches Fremdwährungskonto) sind den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen.

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