Der Bundesrat hat dem Postrechtsmodernisierungsgesetz Anfang Juli 2024 zugestimmt. Dadurch werden insbesondere die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängert. Folgerichtig erfolgte auch eine Anpassung der Vermutungsrege- lungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden).