Vereinsbrief März 2024: Steuern – Recht – Vereinsmanagement
In dem Vereinsbrief im März 2024 geht es unter anderem um die Mitarbeitergewinnung, Vereinsmanagement, Vermögensverwaltung, Satzungsgestaltung, Steuerbegünstigte mildtätige Zwecke, uvm.
In dem Vereinsbrief im März 2024 geht es unter anderem um die Mitarbeitergewinnung, Vereinsmanagement, Vermögensverwaltung, Satzungsgestaltung, Steuerbegünstigte mildtätige Zwecke, uvm.
Soll ein Arbeitnehmer erstmals einen Firmenwagen erhalten, ist die Freude oft groß. Doch mit dem Firmenwagen gehen auch viele Fragen einher: Wie wird der Vorteil „Firmenwagen“ versteuert und wie lässt er sich reduzieren? Lohnt ein Fahrtenbuch? Wie wirken sich Zuzahlungen und privat getragene Kosten aus? Ist eine günstigere Fahrzeugklasse oder ein E-Fahrzeug lukrativ? Diese und weitere Fragen werden nachfolgend beantwortet.
Bereits im Juli 2023 hatte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für ein milliardenschweres Wachstumschancengesetz vorgelegt. Das Ziel: Eine Verabschiedung im Jahr 2023. Bekanntlich wurde daraus nichts. Vielmehr kam das Gesetzgebungsverfahren einem Possenspiel gleich, das durch die Zustimmung des Bundesrats am 22.3.2024 und der Gesetzesverkündung am 27.3.2024 nun beendet ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 6 Abs. 5 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, soweit beteiligungsidentische Personengesellschaften von Übertragungen von Wirtschaftsgütern zum Buchwert ausgeschlossen werden.
Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt nicht vor, wenn der an einer Erbengemeinschaft Beteiligte einen Erbanteil an der Erbmasse, zu der ein Grundstück gehört, hinzuerwirbt und das Grundstück innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn veräußert. Diese positive Entscheidung hat der Bundesfinanzhof getroffen.
In dem Vereinsbrief im Februar 2024 geht unter anderem um wichtige Informationen bezüglich der Umsatzsteuer, Zeitnahe Mittelverwendung, Vermögensverwaltung, Steuerbegünstigte mildtätige Zwecke sowie um Themen rund um die Gemeinnützigkeit.