Betriebsveranstaltungen: Zwei wichtige Urteile zur Lohnsteuerpauschalierung

Betriebsveranstaltungen: Zwei wichtige Urteile zur Lohnsteuerpauschalierung

2024-06-21T16:36:28+02:00

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die pauschale Be­steuerung (Steuersatz i. H. von 25 %) für Betriebsveranstaltungen auch zulässig für Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Nicht so erfreulich ist dagegen ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die verspä­tete Pauschalbesteuerung nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt.

Lesen Sie mehr…

Hellmanzik & Urban GmbH

Römerstraße 40, 82205 Gilching

Telefon: 08105-37090-0

Fax: 08105-37090-10

Webseite: www.hellmanzik-urban.de

Nach oben