Praxisrelevante Informationen zur steuerfreien Inflationsausgleichsprämie

Praxisrelevante Informationen zur steuerfreien Inflationsausgleichsprämie

2023-03-01T16:19:55+01:00

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Betrag bis zu 3.000 EUR steuer- und abgabenfrei gewähren. Nachfolgend sind einige wichtige Punkte zu der in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) geregelten Inflationsausgleichsprämie aufgeführt.

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