Im Zuge der Grundsteuerreform müssen in Deutschland rund 36 Millionen Grundstücke auf den 1.1.2022 neu bewertet werden. Dazu müssen die Eigentümer für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (grundsätzlich elektronisch) einreichen. Die Abgabefrist, die am 31.10.2022 enden sollte, wurde nun bundesweit bis 31.1.2023 verlängert.