Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz verkauft, erhöht der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Dass die für den Pkw beanspruchte Abschreibung infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme für die Privatnutzung bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs keine Gewinnkorrektur.
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