Ausgaben-/Einnahmenverlagerung im „privaten“ und „betrieblichen“ Bereich

Ausgaben-/Einnahmenverlagerung im „privaten“ und „betrieblichen“ Bereich

2020-11-11T16:38:48+01:00

Eine Verlagerung kommt bei Sonderausgaben (z. B. Spenden) oder außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Arzneimittel) in Betracht. Bei außergewöhnlichen Belastungen sollte man die zumutbare Eigenbelastung im Blick haben, deren Höhe vom Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängt.
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