Steuernews2020-09-16T09:25:26+02:00

Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen und wichtigen Gesetzgebungen und Rechtssprechungen, sowie Sonderrundschreiben, die für Sie relevant sein könnten.

Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis

20.11.2025|Steuernews|

Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Durch diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die Fahrten zum Entleiher grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig.

Hellmanzik & Urban GmbH

Römerstraße 40, 82205 Gilching

Telefon: 08105-37090-0

Fax: 08105-37090-10

Webseite: www.hellmanzik-urban.de

Nach oben