Steuernews2020-09-16T09:25:26+02:00

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Betriebsveranstaltungen: Zwei wichtige Urteile zur Lohnsteuerpauschalierung

21.06.2024|Steuernews|

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die pauschale Be­steuerung (Steuersatz i. H. von 25 %) für Betriebsveranstaltungen auch zulässig für Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Nicht so erfreulich ist dagegen ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die verspä­tete Pauschalbesteuerung nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt.

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