Private Veräußerungsgeschäfte: Vier Urteile im Zusammenhang mit Erbfällen und Selbstnutzung

Private Veräußerungsgeschäfte: Vier Urteile im Zusammenhang mit Erbfällen und Selbstnutzung

2024-02-20T12:10:15+01:00

Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt nicht vor, wenn der an einer Erbengemeinschaft Beteiligte einen Erbanteil an der Erbmasse, zu der ein Grundstück gehört, hinzuerwirbt und das Grundstück inner­halb von zehn Jahren mit Gewinn veräußert. Diese positive Entscheidung hat der Bundesfinanzhof getroffen.

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