Veräußerung der Haushälfte nach Ehescheidung mitunter zu versteuern

Veräußerung der Haushälfte nach Ehescheidung mitunter zu versteuern

2023-05-19T09:58:01+02:00

Da in Deutschland rund jede dritte Ehe wieder geschieden wird, hat folgende Ent­scheidung des Bundesfinanzhofs eine gewisse Breitenwirkung: Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegen.

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