Sonderrundschreiben: Kassengesetz 2020

Sonderrundschreiben: Kassengesetz 2020

2020-07-08T10:41:43+02:00

Der Manipulationsanfälligkeit der auf dem Markt verwendeten Kassensysteme wurde mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen seitens des Gesetzgebers Rechnung getragen. Damit einhergehend wurden die bislang erlassenen Regelungen zu den Anforderungen an elektronischen Aufzeichnungssystemen weiter verschärft. Ab dem 01.01.2020 dürfen nur noch Kassensysteme verwendet werden, die eine technische Sicherheitseinrichtung nachweisen können, d.h. über ein Sicherheitsmodul, Nicht-flüchtiges Speichermedium, einheitliche digitale Schnittstelle verfügen.Die technische Sicherheitseinrichtung muss durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden.
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