Wer auch nur während einer Tagesreise (z.B. Messebesuch) in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einer Beschäftigung nachgeht, muss die Bescheinigung mit sich führen! Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis, dass der Arbeitnehmer den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt. Um auf die immer spontaneren Arbeitseinsätze zu reagieren, ist die Beantragung seit dem 01.01.2019 verpflichtend nur noch auf elektronischem Weg möglich. Lesen Sie mehr.