Im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung wurde das 2. Corona-Steuerhilfegesetz am 12. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossen. Es soll am 19. Juni 2020 in der 167. Sitzung des Deutschen Bundestages darüber beraten werden, bevor der Bundesrat hierüber in einer Sondersitzung seine Zustimmung erteilen kann. Bereits heute wirft dieser Gesetzesvorschlag seine Schatten voraus, die insbesondere bei der beabsichtigten zeitlich befristeten Umsatzsteuersenkung wichtige Vorarbeiten erfordert.
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