In Deutschland wird rund jede dritte Ehe wieder geschieden. Demzufolge hat sich das Finanzgericht München jüngst mit einer interessanten Frage befasst: Kann ein privates Veräußerungsgeschäft auch bei einer Trennung und der danach folgenden Ehescheidung vorliegen, wenn die Ehefrau mit der Zwangsversteigerung des Ein- familienhauses drohte, um den Ehemann zur Veräußerung seines Miteigentums anteils zu bewegen? Die Antwort des Finanzgerichts lautet: Ja.
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