Kein Arbeitslohn: Abschiedsfeier des Arbeitgebers

Kein Arbeitslohn: Abschiedsfeier des Arbeitgebers

2026-04-27T15:33:26+02:00

Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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