Für zusammengeballte Überstundenvergütungen gibt es eine Steuerermäßigung

Für zusammengeballte Überstundenvergütungen gibt es eine Steuerermäßigung

2022-07-25T12:54:03+02:00

Erfreuliche Nachrichten kommen vom Bundesfinanzhof. Danach sind nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern.
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