Erbschaft- und Schenkungsteuer: Antrag auf Optionsverschonung ist mit Risiko verbunden

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Antrag auf Optionsverschonung ist mit Risiko verbunden

2023-11-27T10:29:01+01:00

Das Finanzgericht Münster hat jüngst entschieden, dass die Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.

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