Elektronische Rechnungen: Zweites Schreiben des Bundesfinanzministeriums

Elektronische Rechnungen: Zweites Schreiben des Bundesfinanzministeriums

2025-12-16T12:54:58+01:00

Seit 2025 ist (begleitet von Übergangsvorschriften) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Ein erstes Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu dem Thema datiert vom 15.10.2024. Ein Jahr später wurde nun ein zweites Schreiben veröffentlicht.

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