Der Bundesrat hat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz am 5.3.2021 zuge- stimmt. Das Gesetz enthält einen Kinderbonus, eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (7 %) für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sowie einenerweitertenVerlustrücktrag.
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