Doppelte Haushaltsführung: Stellplatzkosten fallen nicht unter die 1.000 EUR-Grenze

Doppelte Haushaltsführung: Stellplatzkosten fallen nicht unter die 1.000 EUR-Grenze

2026-02-18T11:28:16+01:00

Bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland sind die Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung (1.000 EUR-Grenze) als Werbungskosten abzugsfähig. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung ausdrücklich widersprochen.

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