Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen: 150 EUR bleiben „steuerfrei“

Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen: 150 EUR bleiben „steuerfrei“

2022-03-15T09:41:33+01:00

Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a Sozialgesetzbuch (SGB) V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen. Eine erfreuliche Vereinfachung hat nun das Bundesfinanzministerium geschaffen: Bonusleistungen bis zur Höhe von 150 EUR pro versicherte Person stellen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar und mindern die Sonderausgaben nicht. Diese Regelung ist bis Ende 2023 befristet.
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