Vereinsbrief Januar 2025: Steuern – Recht – Vereinsmanagement
In dem Vereinsbrief im Januar 2025 geht es unter anderem um die Umsatzsteuer, Vereinsbesteuerung, Rechnungslegung, sowie Gemeinnützigkeit im Verein.
In dem Vereinsbrief im Januar 2025 geht es unter anderem um die Umsatzsteuer, Vereinsbesteuerung, Rechnungslegung, sowie Gemeinnützigkeit im Verein.
Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Im Gegenzug sind jedoch die Bestattungskosten in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.
In dem Vereinsbrief im Dezember 2024 geht es unter anderem um Jahressteuergesetz 2024, die E-Rechnung im Verein, Rechnungslegung, Vereinspraxis, Gemeinnützigkeit, sowie Aufwandsersatz im Verein.
Für nach 2024 ausgeführte Umsätze gilt die obligatorische elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern. Bereits im Juni 2024 hatte das Bundesfinanzministerium ein Anwendungsschreiben im Entwurf veröffentlicht und den Verbänden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Nun liegt das finale Schreiben mit 18 Seiten vor.
n den vergangenen Wochen und Monaten haben viele Immobilien-Eigentümer vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ihren Grundbesitz erhalten.
Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen.