E-Dienstwagen: Praxisfragen und Antworten zum steuerfreien Auslagenersatz für Ladestrom

E-Dienstwagen: Praxisfragen und Antworten zum steuerfreien Auslagenersatz für Ladestrom

2026-10-19T08:51:47+02:00

Bei betrieblichen (Hybrid-)Elektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 Einkommensteuergesetz (EStG) dar.

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