Vorsteuerabzug bereits im Zeitpunkt der Ausübung des Umsatzes

Vorsteuerabzug bereits im Zeitpunkt der Ausübung des Umsatzes

2026-03-25T09:12:31+01:00

Nach deutschem Recht kann der Unternehmer Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem die Anspruchsvoraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) insgesamt vorliegen. Zu diesen Vor- aussetzungen gehört eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis.

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