Doppelte Haushaltsführung: Kostenbeteiligung bei Ein-Personen-Haushalt irrelevant

Doppelte Haushaltsführung: Kostenbeteiligung bei Ein-Personen-Haushalt irrelevant

2025-08-29T11:50:45+02:00
Der Bundesfinanzhof hat eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung getroffen: Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht.

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